Hinweise zum Landschafts- und Naturschutz
Auch in diesem Jahr haben uns das Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft sowie die Untere Naturschutzbehörde die Genehmigung für eine Streckenführung durch den Wald erteilt. Bei aller Begeisterung über die attraktive Wegführung möchten wir alle Läufer und Besucher ausdrücklich um die Einhaltung der für das Landschaftsschutzgebiet geltenden Regelungen zum besonderen Schutz von Natur und Landschaft bitten.
„In einem Landschaftsschutzgebiet sind unter besonderer Beachtung das § 5 Absatz 1 und nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.“
- …nur die ausgewiesene Laufstrecke betreten werden darf,
- …Lärm zu vermeiden ist und
- …Abfälle unverzüglich und vollständig aus dem Wald zu entfernen sind.