Startbedingungen und Haftungsausschlusserklärung
Startbedingungen
Ich erkenne mit Anmeldung zur Laufveranstaltung, Betreten des Veranstaltungsgeländes und der Teilnahme an „Glessen läuft“ folgenden Startbedingungen an:
A. Allgemeine Startbedingungen
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- Ich erkläre, dass ich auf eigene Verantwortung und eigene Gefahr starte.
- Weiterhin erkläre ich, dass ich an der Veranstaltung auf eigenes Risiko teilnehme, dass ich im Falle von Schädigungen keinen Anspruch gegenüber dem Veranstalter habe und dass ich ausreichend gegen Unfälle und Haftpflichtfälle versichert bin.
- Ich erkläre hiermit mein Einverständnis damit, dass die von mir im Zusammenhang mit meiner Teilnahme gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Internet, Fernsehen, Rundfunk, Büchern, Werbung, Filmen, Videokassetten, DVDs usw. ohne Vergütungsansprüche meinerseits genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden dürfen.
- Ich bin damit einverstanden, dass mein Name in Teilnehmer- und Ergebnislisten veröffentlicht und im Rahmen der Berichterstattung genutzt wird. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Daten (nur Name, Adresse, Bild) an die im Programmheft aufgeführten Sponsoren, die offiziellen Fotografen, an andere Laufveranstalter zu Werbe‐ und Informationszwecken weitergegeben werden dürfen. Dies gilt auch und insbesondere für die Screenshots und (Lauf-/Läufer)-Bilder, die ich im Rahmen der Rückmeldung meiner Laufdaten bei einem „virtuellen Lauf“ hochladen werde.
- Des Weiteren versichere ich hiermit, dass mein angegebenes Geburtsdatum und alle weiteren von mir angegebenen Daten zutreffend sind.
- Ich versichere, meine Startnummer an keine andere Person weiterzugeben. Mir ist bekannt, dass das Tragen von nicht gut sichtbaren Startnummern, das Abweichen von der markierten Strecke sowie das Umlaufen von Hindernissen zur Verkürzung der Laufstrecke zur Disqualifikation führt.
- Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust von Garderobe und Wertgegenständen.
- Bei Abholung der Startunterlagen hat sich der Teilnehmer ggf. durch gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.
- Ich habe den gesamten Text der Ausschreibung zur Veranstaltung „Glessen läuft“ mit allen Gefahrenhinweisen gewissenhaft gelesen und akzeptiere ihn mit meiner Anmeldung zu „Glessen läuft“.
Haftungsausschluss
Ich erkenne mit Anmeldung zur Laufveranstaltung, Betreten des Veranstaltungsgeländes und der Teilnahme an „Glessen läuft“ folgenden Haftungsausschluss an:
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- Der Veranstalter beabsichtigt die Veranstaltung bei jeder Wetterlage durchzuführen. Ist der Veranstalter aufgrund höherer Gewalt oder zum Schutz von Leib und Leben der Teilnehmer, Dritten und seinen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung verpflichtet von der Durchführung der Veranstaltung im Gesamten oder teilweise abzusehen oder die Durchführung ganz oder teilweise anders zu verändern, so steht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
- Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Veranstaltung Anforderungen an die sportliche Ausdauer- und Leistungsfähigkeit stellt. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass er sich auf Grund der Witterung und Art der Laufveranstaltung Gefahren aussetzt.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.
- Der Teilnehmer erklärt mit seinem Teilnahmeantrag, dass er gesund ist und sein Trainingszustand für eine belastende Veranstaltung ausreichend ist. Der Teilnehmer erklärt sich darüber hinaus damit einverstanden, dass ihn der Veranstalter von der Veranstaltung ausschließt, wenn der Teilnehmer durch seinen körperlichen Zustand sich selbst oder andere Teilnehmer oder Dritte gesundheitlich gefährdet. Dies kann auch während der Laufveranstaltung durch das Streckenpersonal oder Sanitäter erfolgen.
- Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter oder seine Vertreter und Beauftragten nicht für Schäden und Verletzungen jeder Art haften, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung entstanden sind oder entstehen können. Dies gilt jedoch nicht, wenn Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner Vertreter und Beauftragen entstanden sind. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist
- Dieser Haftungsausschluss gilt auch für die Sponsoren der Veranstaltung, die Organisatoren und die Eigentümer/Besitzer/Pächter privater Wege/Flächen bzw. deren Vertreter. Dies gilt auch für den Erftverband und dessen Vertreter als Eigentümer von Flächen/Gewässern/Wegen in seinem Verantwortungsbereich (auch übertragene Aufgaben nach Gesetz, Vertrag und Vorgaben).
- Darüber hinaus anerkennt der Teilnehmer, dass der Veranstalter, seine Vertreter und Beauftragten nicht für solche Schäden einzustehen hat, die ein anderer Teilnehmer verursacht. Die Teilnehmer haften stattdessen untereinander für vorsätzliche und grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung ist in solchen Fällen ebenfalls auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Soweit keine vorsätzliche Pflichtverletzung angelastet wird, ist der Anspruch auf Schadenersatz dem Grunde und der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände des Teilnehmers.
- Sollten einzelne Bestimmungen der obigen allgemeinen Startbedingungen oder des Haftungsausschlusses unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(Stand, 19.02.24)